Freiheitsentzug aufgrund eines Landes-PsychKG

Wenn Sie von der Polizei oder dem Ordnungsamt oder den Sozialpsychiatrischen Dienst gegen Ihren Willen in ein psychiatrisches Kranjkenhaus gebracht wurden, klicken Sie hier

Freiheitsentzug aufgrund einer strafrechtlichen Unterbringung

Wenn bei Ihnen nach einer Verhandlung vor einem Strafgericht neben oder auch ohne die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet wurde und Sie inzwischen dorthin verlegt worden sind oder nach einer einstweiligen Unterbringung dort bleiben mussten, klicken Sie hier auf